Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen

Stand: 4. September 2026. Beschlossen durch den Vorstand der Vereinigten Weisweiler Wassersportclubs e. V.

§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular des Vereins. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der vollständigen Kursgebühr zustande. Bis dahin besteht kein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Für Teilnehmende unter 18 Jahren melden die Erziehungsberechtigten an; sie werden Vertragspartner.

§ 2 Kursgebühr

Die Kursgebühr umfasst Theorie und Praxis im in der Kursbeschreibung genannten Umfang. Nicht enthalten sind das Ausbildungsmaterial und die Prüfungsgebühr, die die Teilnehmenden selbst tragen und direkt an den Prüfungsausschuss entrichten.

§ 3 Teilnehmerstatus und Nachberechnung

Der Teilnehmerstatus wird bei der Anmeldung selbst angegeben und vom Verein geprüft. Erweist sich eine Angabe als unzutreffend, berechnet der Verein die Differenz zur zutreffenden Kursgebühr einschließlich eines gegebenenfalls angefallenen Förderbeitrags nach. Der Betrag ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung fällig. Bis zum Ausgleich kann der Verein die Teilnahme aussetzen.

§ 4 Förderbeitrag

Der Förderbeitrag von 30,00 € wird von Nichtmitgliedern sowie von Mitgliedern der Jugendabteilung befreundeter Nachbarvereine einmalig erhoben. Je Ehepaar oder Lebensgemeinschaft fällt er nur einmal an. Eine Ermäßigung auf den Förderbeitrag wird nicht gewährt.

§ 5 Rücktritt durch die teilnehmende Person

Der Rücktritt ist bis zum Beginn des Kurses kostenfrei möglich und in Textform gegenüber dem Verein zu erklären. Die gezahlte Kursgebühr wird vollständig erstattet. Ab Kursbeginn ist eine Erstattung ausgeschlossen; die teilnehmende Person kann jedoch eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Voraussetzungen erfüllt.

§ 6 Absage durch den Verein

Kommt der Kurs nicht zustande, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall der Ausbilder, erstattet der Verein die Kursgebühr vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Einzelne Termine, insbesondere die wetterabhängigen Praxiseinheiten, kann der Verein verlegen.

§ 7 Praxisstunden

Der Umfang der Praxisausbildung richtet sich nach Erfahrungswerten: etwa 3 bis 5 Stunden am Steuer beim Motorschein, etwa 10 bis 14 Stunden an der Pinne beim Segelschein. Zusätzliche, von der teilnehmenden Person gewünschte Stunden können gesondert berechnet werden; der Verein weist vorher darauf hin.

§ 8 Teilnehmerzahl

Die Zahl der Ausbildungsplätze ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt.

§ 9 Haftung

Der Verein haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und dort begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Vereinigung Weisweiler Wassersportclubs
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